Die Klage eines Bürgers gegen den Bau des Elbdeiches im Bleckeder Ortsteil Walmsburg ist erfolglos geblieben. Der dem Deichbau zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss ist nach dem gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg rechtmäßig.

Lüneburg. Für den Bau eines Hochwasserdeiches sei ein Bedürfnis gegeben, was die Überschwemmungen in der Vergangenheit eindrucksvoll belegten, so das Gericht in seiner Begründung. Die Möglichkeit, bereits bestehende alte Flutwälle bei Walmsburg zu erhöhen, gebe nicht den erforderlichen umfassenden Schutz vor Hochwasser wie ein geschlossener Deich.

Dasselbe gelte für den Bau einer teureren Hochwasserschutzwand. Der Verzicht auf elbnahe Deichvarianten rechtfertige sich laut Gericht daraus, dass diese das Biosphärenreservat und das Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet durchschneiden und erheblich beeinträchtigen würden.

Der beklagte und für den Deichbau zuständige Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz habe alle Einwendungen der Bürger zur Kenntnis genommen und mit den öffentlichen Belangen abgewogen und gewichtet, argumentieren die Richter. Die Gewichtung sei weder ermessensfehlerhaft noch objektiv ungleichgewichtig. Denn gerade die Entscheidung für eine von verschiedenen Möglichkeiten wie in diesem Fall beim Deichbau in Walmsburg sei ein wesentliches Element behördlicher planerischer Gestaltungsfreiheit. ,,Im Übrigen sind Entschädigungsansprüche von Grundstückseigentümern nicht schon im Planfeststellungsbeschluss zu regeln, sodass über diese Frage von den Beteiligten weiter verhandelt werden kann", erklären die Richter.

Sie beziehen sich damit auf die Klage eines anderen Anwohners, die das Gericht bereits am 26. November verhandelt hatte (die Rundschau berichtete). Das Urteil hierzu ist noch nicht verkündet, es wird den Beteiligten nach dem 14. Dezember schriftlich zugestellt.

Gegen das Urteil kann das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung zulassen.