Die Lüneburger Kletteraktivistin Cécile Lecomte reicht Verfassungsbeschwerde ein.

Lüneburg. Für eine Kletteraktion während des Castor-Transports 2008 nach Gorleben war die Französin vier Tage in Gewahrsam genommen worden. Den Gang vor Gericht begründet Lecomte damit, dass das Verhalten der Polizei ihrer Ansicht nach unzulässig sei. Die lange Zeit im Gewahrsam komme einer "Ersatzstrafe" gleich. (wei)