Sarah T. verklagt die Generali-Versicherungen auf 7,25 Millionen Euro. Das Landgericht Hamburg muss in erster Linie klären, ob die Generali dem Unfallopfer die Summe, vielleicht minus 20 Prozent, in einer einmaligen Zahlung überweisen muss oder ob die Versicherung monatliche Beträge zahlt.

Für das Opfer macht das einen sehr großen Unterschied. Entscheidet das Gericht im Sinne der Klägerin, wird diese, nach fünf Jahren Hängepartie, endlich in die Lage versetzt, ihr Leben in die Hand zu nehmen. Das Geld steht ihr zu, für einen solchen Fall war sie versichert. Und das bestreitet im Kern auch niemand. Hier ist die Justiz gefordert, schnell eine für das Unfallopfer akzeptable Entscheidung zu fällen. Präzedenzfall hin oder her, darum kann es jetzt nicht mehr gehen. Eine Versicherung, die damit wirbt, ihren Versicherten den Schutz eines Löwen zu bieten, sollte sich keine Verzögerungstaktik leisten. Das kostet auf Dauer Kunden.