Mit Beginn des neuen Jahres ist das Ablassen von Abwässern aus Spüle und Toilette von Fahrgastschiffen in die Elbe verboten. Ab dem 1. Januar 2010 tritt das Bundesgesetz zum Schutz aller deutschen Flüsse und Kanäle in Kraft, doch kaum jemand ist darauf vorbereitet.

Artlenburg. "Eine unangenehme Situation, die absolut ungeklärt ist", resümiert Anton Nauheimer vom Verein Mittelständische Personenschifffahrt in Frankfurt: "Es liegt in öffentlicher Hand, die Einrichtungen für die Versorgung mit Frisch- und die Abnahme von Schmutzwasser zu bauen." Die Kommunen müssten endlich bereit sein, etwas zu tun.

Erkannt hat die Dringlichkeit des Handelns die Samtgemeinde Scharnebeck, denn eine Abnahme des Schmutzwassers für Ausflugsdampfer im Bereich der Elbe gibt es bisher nur in Hamburg und Neu Darchau. Die Möglichkeit, auch zwischen diesen beiden Punkten das Abwasser zu entsorgen, ist für die Reedereien eine existenzielle Frage.

"Beispielsweise muss der 6000 Liter fassende Tank auf dem Fahrgastschiff "Lüneburger Heide" der Reederei Wilcke in der Saison durchschnittlich drei Mal wöchentlich geleert werden", heißt es im Antrag auf Übernahme des Schiffsanlegers vom Flecken Artlenburg an die Samtgemeinde Scharnebeck. Sie ist bereit, dem Flecken für den Anleger eine Entschädigung von 2500 Euro zu zahlen Vorausgesetzt, ein aktueller Schwimmfähigkeitsnachweis liegt vor.

Vor dem anschließenden Aufbau der Ver- und Entsorgungsstation für Frischwasser und Abwasser gilt es, den Anleger für Rollstuhlfahrer barrierefrei zu gestalten und einen neuen Landgang anzuschaffen. Bürgermeister Rolf Twesten sieht die Vorteile des Ausbaus: "Artlenburg wird aufgewertet." Anke Gerstenkorn von der Samtgemeinde Scharnebeck berichtet: "Noch vor Weihnachten wollen wir Gespräche mit den Kommunen Lauenburg und Geesthacht führen", damit nicht in unmittelbarer Nachbarschaft eine weitere Entsorgungsstation errichtet wird Dringender Bedarf ist vorhanden; auch für andere Schiffe, die den Elbe-Seitenkanal und die Elbe in diesem Abschnitt befahren.

Selbstverständlich würde die Samtgemeinde für diesen besonderen Service eine besondere Abwassergebühr erheben. Auf jeden Fall würde die Samtgemeinde hier in eine Marktlücke stoßen. Da die Neugestaltung des Schiffsanlegers Investitionen über 200 000 Euro erfordert, bevorzugt die Verwaltung einen kostengünstigeren Umbau der Steganlage. Die verbleibenden Kosten nach der Bewilligung von möglichen Fördergeldern übernimmt zu 75 Prozent die Samtgemeinde und zu 25 Prozent der Flecken Artlenburg.