Jeder hat das Recht, die Art seiner Bestattung frei zu wählen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.

Wer seine Angehörigen nicht mit den Kosten für die eigene Beerdigung belasten will, kann mit einem Bestattungsunternehmen seiner Wahl schon zu Lebzeiten einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abschließen. Sämtliche Details zur eigenen Ruhestätte werden bestimmt und das dafür notwendige Kapital auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Im Todesfall wird das Vermögen an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

Möglich ist eine solche Vorsorge bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand EG. Das ist eine Service-Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. Weitere Informationen gibt es bei den ortsansässigen Bestattern oder im Internet.

www.bestatter.de