Zivil- oder Wehrdienstleistende, die mietfrei in einer Wohnung der Eltern leben, haben keinen Anspruch auf Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Lüneburg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Az.: 13 LA 1/09). Die Eltern eines Zivis hatten vier Jahre vor dessen Dienstbeginn eine Wohnung an ihn untervermietet. Er überwies nie Miete und sei deshalb kein Mieter, urteilten die Richter. Mietzahlungen seien unverzichtbar, weil nur sie Missbrauch ausschließen könnten. Nicht geleistete Zahlungen könnten auch nicht mit Unterhaltsansprüchen verrechnet werden.