Das Landgericht Lüneburg hat die Kündigungen von Wolfram Klein, ehemals Hauptgeschäftsführer der IHK Lüneburg-Wolfsburg, für unwirksam erklärt.

Lüneburg. Das Gericht sieht weder eine schwere Pflichtverletzung des Ex-Hauptgeschäftsführers als erwiesen an, noch hält es den Dienstvertrag von Wolfram Klein für vorzeitig kündbar. Regulär endet der Dienstvertrag zwischen der IHK und Klein erst im August 2011.

"Wir werden mit großer Zuversicht in die Berufung vor das OLG Celle gehen", kündigte IHK-Pressesprecher Markus Mews an. Nach Auffassung der IHK hat das Landgericht die Beweislage im Prozess nicht ausreichend gewürdigt.

Die Vollversammlung der IHK hatte Klein am 7. April 2008 von seinem Posten abberufen, weil sie das Vertrauensverhältnis für zerrüttet hielt. Zuvor hatte Klein versucht, die Pensionsansprüche von Kammermitarbeitern auf eine neue Grundlage zu stellen. Nach seinen Angaben fehlten der Kammer schon bei Kleins Dienstantritt im September 2006 rund 20 Millionen Euro, um vereinbarte Ruhegehälter der Mitarbeiter in Zukunft zahlen zu können. Ein Gutachten, auf das sich Klein berief, hatte von einer "planmäßigen Überversorgung" der Ruheständler gesprochen.

Die Richtigkeit dieses Gutachtens wurde vom Präsidium der IHK bestritten - im Übrigen, so wandte die Kammer ein, sei die hauseigene Versorgungsordnung inzwischen geändert worden.

Die Auseinandersetzungen endeten vor den Gerichten: Am 12. November hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass die Abberufung Kleins nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig war. Anders sieht das Landgericht die Rechtslage im Zivilrecht: Die IHK soll Gehälter und Weihnachtsgeld in Höhe von 105 020,09 Euro nachzahlen und Versorgungsanteile in Höhe von 45 583,33 Euro erbringen.