Zwei Termine in Sachen Wolfram Klein gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg stehen kommende Woche an: Am Dienstag spricht das Landgericht sein Urteil, am Donnerstag verhandelt ab 11 Uhr das Oberverwaltungsgericht (OVG) über die Abberufung des ehemaligen IHK-Hauptgeschäftsführers.

Lüneburg. Klein war am 7. April 2008 von der Vollversammlung der IHK von seinem Posten abberufen worden. Dagegen hat er vor zwei Gerichten geklagt: dem Verwaltungsgericht und dem Landgericht.

Das Verwaltungsgericht wies seine Klage am 23. Juli vergangenen Jahres ab, dagegen legte Klein Berufung ein. "Nachdem Vergleichsverhandlungen zwischen den Beteiligten gescheitert sind, hat der Senat nunmehr über die Berufung des Klägers zu entscheiden", sagt Sven-Marcus Süllow, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.

Der Eilantrag Kleins, bis zu einer abschließenden Klärung in der Hauptsache vorläufig weiterhin als Hauptgeschäftsführer tätig sein zu können, ist vom 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im November 2008 rechtskräftig abgelehnt worden.