Ursprünglich gab es Proteste der Anwohner, dennoch hat die Stadt jetzt eine örtliche Bauvorschrift gilt für den Kreideberg entwickelt. Zukünftig müssen Bauherren bei bestimmten Neubau- Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen Regeln bei der Gestaltung der Fassaden beachten.

Lüneburg. Die Stadt möchte mit Vorschriften, die den Bebauungsplan ergänzen, den Charakter des Wohngebiets rund um die Stöteroggestraße erhalten: Der Baustil der sechziger und siebziger Jahre, der mit rotem Klinkergebäuden, mit Flachbauten und den weißen Fassaden der Hochhäuser, die Straßen am Kreideberg prägt, soll erhalten bleiben. Was einigen Anwohnern zu weit und anderen nicht weit genug geht, ist in den Augen der Planer ein flexibles Modell: "Es gibt Spielräume durch unterschiedliche Ausnahmen für die Bauherren", sagt Stadtplaner Tobias Neumann. Geregelt werden in der Bauvorschrift die Fassadengestaltung, Dachformen, Dachgauben und Art der Dachbedeckung.

Handwerker, Architekten und Grundstückseigentümer können sich vor der Umgestaltung eines Gebäudes informieren. Die neuen Vorschriften für den Kreideberg sind im Geschäftszimmer der Stadtplanung, Neue Sülze 35, von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, und Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr einsehbar. Infos auch telefonisch unter 04131/30 94 59.