Die Bebauung des ehemaligen LSK-Sportplatzes in Wilschenbruch ist nicht zu stoppen.

Lüneburg. Am Montagnachmittag wies das OVG Lüneburg den Normenkontrollantrag ab, mit dem Anwohner die Errichtung von 23 Wohnhäusern auf dem Gelände des inzwischen insolventen Sportvereins Lüneburger Sport Klub (LSK - jetzt FC Hansa) hatte verhindern wollen.

Der Senat hielt den Antrag der Nachbarn sowohl für unzulässig als auch für unbegründet: das Gericht sah eine unmittelbare Nachbarschaft der Antragsteller zu den geplanten Zufahrten des neuen Baugebiets nicht als gegeben an. Auch inhaltlich fand der Senat keinen Anlass für Beanstandungen: Weder Gründe des Natur- und Umweltschutzes noch Mängel in der Verkehrserschließung wurden festgestellt. Die Lärmsituation wird sich nach Ansicht des Gerichts durch die neue Wohnbebauung nicht maßgeblich verschlechtern, da auch eine Sportstätte nicht frei ist von Lärm.

Der Bebauungsplan kann jetzt nach einer Verfahrensdauer von vier Jahren in Kraft treten.