Die Stadt möchte das Areal am Sportplatz Wilschenbruch in ein Wohngebiet umwandeln, damit auf 22 000 Quadratmetern rund 20 Einzelhäuser entstehen können. Dagegen richtet sich die Normenkontrolle, die Anwohner aus Wilschenbruch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg angestrengt haben.

Lüneburg. "Die Antragsteller machen geltend, dass ihre dem Sportplatz gegenüber liegenden Wohngrundstücke durch die Umwandlung des Fußballplatzes unzumutbarem Verkehrlärm ausgesetzt werden", sagt Sven-Marcus Süllow, Richter und Sprecher am OVG.

Landkreis und Stadtrat hatten der Umwandlung des Geländes im Jahr 2005 zugestimmt, wobei ein Teil der Fläche aus dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten" heraus genommen wurde. Damit die neue Bebauung sich in den bereits vorhandenen Gebäudebestand einfügt, sieht der Bebauungsplan bereits einige Einschränkungen vor. Dazu zählt eine maximal zweigeschossige Bauweise und eine Bebauung mit Einzelhäusern. Der Zufahrtsverkehr in das neue Baugebiet soll über die vorhandenen Straßen Amselweg und Reiherstieg erfolgen.

Im Gegensatz zu den klagenden Anwohnern erwartet die Lüneburger Bauverwaltung keine nennenswerten Belastungen für die Anwohner: "Das vorhandene Straßennetz kann den zusätzlichen Verkehr problemlos aufnehmen", heißt es denn auch in der Begründung des Bebauungsplans.

Zusätzliche Brisanz erhält das Verfahren durch die Tatsache, dass der ehemals in Wilschenbruch ansässige Lüneburger Fußballklub (jetzt 1. FC Hansa Lüneburg) insolvent ist. Dem Vernehmen nach will der Insolvenzverwalter das Grundstück, das zur Insolvenzmasse gehört, erst verkaufen, wenn der Bebauungsplan rechtswirksam ist.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt heute um 14 Uhr über die baurechtliche Situation im Plangebiet Wilschenbruch.