Panne beim Versand der Wahlbenachrichtigungskarten: Nicht alle Wahlberechtigten im Kreisgebiet haben eine Karte erhalten, berichtet der Landkreis Lüneburg. Dennoch dürfe jeder Wahlberechtigte - auch ohne Benachrichtigungskarte - an der Bundestagswahl am Sonntag, 27. September, teilnehmen.

Lüneburg. "Wählen ist auch ohne sie möglich", betont Hermann Leitzmann vom Fachdienst Ordnung und Kommunales beim Landkreis. Da alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis eingetragen seien, reiche es aus, den Personalausweis oder Reisepass den Wahlhelfern vor der Stimmabgabe vorzuzeigen.

Der Landkreis Lüneburg sei durch Anrufe von Bürgern auf die Panne bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten aufmerksam gemacht worden, so Kreissprecherin Christina Schreiber. Betroffen seien nach bisherigem Kenntnisstand die Anwohner an der Fritz-Reuter-Straße in Bleckede und in einigen Gebieten in der Samtgemeinde Gellersen. "Wir hatten bisher Anrufe aus Reppenstedt, Kirchgellersen und Westergellersen", berichtet Leitzmann. Ob auch andere Bereiche betroffen seien, könne er noch nicht sagen.

Kommunen sind verpflichtet, Wahlbenachrichtigungen bis zum 21. Tag vor der Wahl zu versenden. Das war der 6. September. Für die meisten Gemeinden und Samtgemeinden übernimmt der Landkreis Lüneburg diese Aufgabe. Das bedeutete im konkreten Fall, er ließ mehr als 68 500 Karten drucken und gab diese zur Verteilung an die Post.

Da die Ursache des aktuellen Fehlers bisher nicht ermittelt werden konnte, sei auch eine nachträgliche Versendung der Karten nicht überall möglich, sagt Schreiber.

Auf die Zulässigkeit der Wahl habe die Panne aber keine Auswirkung, da jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann. Auch die Briefwahlunterlagen können formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der zuständigen Kommune angefordert oder persönlich dort abgeholt werden.