Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, die der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit nicht nachgekommen sind, müssen in den nächsten Tagen mit einer kostenpflichtigen Anordnung des Landkreises Lüneburg rechnen.

Lüneburg. Jochen Gronholz, stellvertretender Leiter des Fachdienstes Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung des Kreisveterinäramts erklärt: "Die Impfung ist gesetzlich festgeschrieben." Der Verstoß gegen die Impfpflicht stellte eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die ursprüngliche Frist für die Impfung, der 31. Mai, ist lange verstrichen. Das Veterinäramt appelliert daher dringend an alle Tierhalter, sich umgehend um die Vorsorgemaßnahme zu kümmern. Gerade im Sommer verbreitet sich das Virus durch Stechmücken schnell auf alle Wiederkäuer. Die Insekten nehmen das Blauzungenvirus mit dem Blut eines infizierten Tieres auf und können es dann beim Stechen auf ein gesundes Tier übertragen. Durch die Impfung werden die Tiere geschützt und wirtschaftliche Folgeschäden gemindert. Gronholz: "Jeder Tierhalter muss sich seiner Verantwortung bewusst sein und sollte der Impfpflicht nachkommen."