Ein Landwirt aus Wennekath muss für die getöteten Bienenvölker eines Imkers aus dem Ort aufkommen - zumindest teilweise. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden.

Lüneburg. Der Imker war gegen den Bauern vor Gericht gezogen, weil seine Bienen durch dessen Pflanzenschutzmittel gestorben seien.

An drei Standorten unterhielt der Hobby-Imker laut Gerichtssprecher Matthias Steuernagel Bienenvölker, im Juli 2006 kam es dann zu einem plötzlichen Tod der Tiere an allen Standorten. Die Biologische Bundesanstalt in Braunschweig (heute Julius-Kühn-Institut) fand in einigen der Völker einen bienenschädlichen Wirkstoff, den der Bauer auf seinen Feldern ausgebracht hatte.

Der Landwirt hatte sich laut Steuernagel damit verteidigt, dass die Bienen auch durch andere Ursachen als Vergiftung zu Tode gekommen sein können. Überdies bestritt er vor Gericht, dass sich die Bienen auf seinen Feldern überhaupt aufgehalten hätten.

Das Gericht ging indes sehr wohl davon aus und hat dem Imker Schadensersatz in Höhe von etwa zwei Dritteln des geltend gemachten Schadens zugesprochen. "Es hat für erwiesen erachtet, dass der Beklagte gegen die Bienenschutzverordnung verstoßen hat, indem er das bienenschädliche Mittel ausgebracht hat", so Steuernagel. Auch seien die Bienen an genau diesem Gift zu Tode gekommen.

Ein Sachverständigengutachten des Instituts für Bienenkunde in Celle habe zudem gezeigt, dass die Bienen sich auf den Feldern des Landwirts aufhielten.