Für seine Strafanzeige gegen Verantwortliche der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg hat der Bundesverband für freie Kammern (bffk) einen Anwalt hinzugezogen.

Lüneburg. - Der hat der Staatsanwaltschaft jetzt zwei Gutachten vorgelegt, die die Strafanzeige untermauern sollen.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens verweigert, solange der bffk die Gutachten nicht vorlegt. Es gebe keinen Anfangsverdacht für einen Vorsatz und damit eine Straftat.

Strafanzeige erstattet hatte der kammerkritische Verband unter anderem wegen des Verdachts der Untreue, gestützt hatte sich Vorstand Kai Boeddinghaus dabei auf zwei Gutachten der Konzept AG Bayern sowie des Rechtsanwaltes Jürgen Glock zur Sanierung der betrieblichen Versorgungswerke der IHK aus dem Jahr 2007.

Die Rechtsanwälte Polowczyk & Sachse kritisieren das Vorgehen der Lüneburger Staatsanwaltschaft: "Indem Sie nicht bereit sind, auch nur die einfachsten Ermittlungstätigkeiten vorzunehmen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, dass Ihre Untätigkeit politisch motiviert ist."

Sie haben der Staatsanwaltschaft die Gutachten in Kopie übersandt.