Abgelehnt hat das Oberlandesgericht Celle den Befangenheitsantrag von Wolfram Klein.

Das Verfahren des ehemaligen Hauptgeschäftsführers gegen die IHK wird somit vor denselben Richtern fortgesetzt, vor denen es auch begonnen hat. Klein war gegen die Lüneburger Kammer vorgegangen, weil er eine Voreingenommenheit der Richter vermutete. So hatte die Kammer von Klein genannte Zeugen nicht berufen. Landgericht Lüneburg und Oberlandesgericht Celle lehnten den Antrag jedoch ab, und mittlerweile sind die Akten zurück in Lüneburg. Mit einer Fortsetzung des Verfahrens rechnet Gerichtssprecher Matthias Steuernagel nach der Feriensaison.