Asylbewerber haben keine starke Lobby. Das sieht man nicht nur daran, dass die Regelsätze, die der Staat für ihre Versorgung zur Verfügung stellt, seit 1993 nicht überprüft, geschweige denn angepasst worden sind. So kommt es, dass Menschen, die mitunter von Kriegsschauplätzen fliehen, in Deutschland mit weniger als 70 Prozent des Hartz -IV-Regelsatzes auskommen müssen. Ob dieser Zustand mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Was gut gemeint ist, ist letztlich für den Betroffenen nicht immer gut. Das Gutschein-System soll Asylbewerber schützen, das ist ein ehrenwerter Ansatz. Im Alltag jedoch entpuppen sich die staatlichen Wertmarken jedoch nicht nur als unpraktisch, sondern auch als sichtbares Stigma.

An der Kasse wird häufig willkürlich entschieden, für welche Produkte der Gutschein gilt und für welche nicht. Wer die deutsche Sprache nicht gut beherrscht, hat kaum eine Chance im Zweifel Einspruch einzulegen. Um etwas zu ändern, sollten mehr Kommunen, so wie Göttingen, Resolutionen zur Abschaffung der Gutscheine verabschieden. Vielleicht reagiert dann endlich auch die Regierung in Hannover.