Aber: Der Verstorbene muss es so gewollt haben, ein Totenfürsorger soll es überwachen – und es muss windstill sein. Die Bremer Regelung zu privaten Bestattungen empört viele.
(dpa/HA))
Aber: Der Verstorbene muss es so gewollt haben, ein Totenfürsorger soll es überwachen – und es muss windstill sein. Die Bremer Regelung zu privaten Bestattungen empört viele.
(dpa/HA))
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen