Vor 56 Jahren haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen geeinigt. Anfangs ging es vor allem um die Bearbeitung von NS-Verbrechen in Konzentrations- und ähnlichen Lagern außerhalb des Bundesgebiets. Die Zentralstelle wurde 1958 eingerichtet, weil sich damals zeigte, dass es weit mehr Material über die Aktivitäten der Einsatzgruppen im Krieg gegen die Sowjetunion, aber auch über die Massenverbrechen in den Konzentrationslagern gab als zuvor bekannt. Die Zentrale Stelle sammelt und sichtet bis heute Material über NS-Verbrechen und reicht dann Fakten und Namen gebündelt weiter an die für die Strafverfolgung zuständigen Staatsanwaltschaften.

Im Falle Niedersachsen ist dies Hannover.