Derzeit fehlen 900 Unterkunftsplätze. Technische oder politische Bedenken sollen einen möglichen Containerbau nicht mehr behindern. Auch Schleswig-Holstein erlebt größten Flüchtlingsansturm.

Hamburg. In dem verzweifelten Versuch, rechtzeitig vor dem Winter ausreichend Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen, greift Hamburg jetzt zu unkonventionellen Methoden: „Wir müssen es nach Polizeirecht tun. Es geht nicht anders“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) in der Bürgerschaft. Der Ansturm der Flüchtlinge aus den Krisenregionen der Welt sei so groß, dass man auf dem normalen Behördenwege nicht mehr dagegen ankomme.

Der von Scheele verwendete Begriff „Polizeirecht“ ist etwas irreführend und hat daher für einigen Wirbel gesorgt. Unter diesem Oberbegriff verbergen sich Gesetze, die jedes Bundesland erlassen hat. In Hamburg heißt es „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, kurz SOG. Es ist keinesfalls auf die Polizei beschränkt, sondern räumt allen Behörden der Stadt die Möglichkeit ein, bei „Gefahr im Verzug“ Maßnahmen zu ergreifen, „um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren“. In diesem Fall geht es darum, die Gefahr abzuwenden, dass Flüchtlinge im Winter in Zelten übernachten müssen. „Keine Zelte in Hamburg“ sei die oberste Maxime des Senats, so Scheele.

Sein Problem: Bis Jahresende braucht die Stadt mindestens 14.000 Plätze für Flüchtlinge. 10.000 existieren bereits, weitere 2500 werden gerade geschaffen. Zudem sollen mindestens zwei Wohnschiffe mit bis zu 600 Plätzen angemietet werden – dennoch bleibt eine Lücke von 900 Plätzen, die die Behörden seit Monaten nicht schließen können. Dutzende Gebäude in ganz Hamburg wurden überprüft, doch immer gab es unüberwindbare Hürden – mal waren es rechtliche Bedenken, mal technische, mal die Lokalpolitik. Und dieses Problem wird sich fortsetzen: „Wenn sich die Lage nicht ändert, werden uns Ende 2015 etwa 4800 Plätze fehlen“, so Scheele.

Jetzt reißt dem Senat der Geduldsfaden. Mit Verweis auf das SOG oder eben Polizeirecht kann er die zeitintensive Beteiligung der Bezirke ebenso umgehen wie baurechtliche Bedenken oder öffentliche Ausschreibungen. Eine Baugenehmigung kann dann auch nachträglich erteilt werden; und wenn etwa Brandschutzvorgaben nicht eingehalten werden können, dann „setzen wir da halt eine Brandwache hin“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel.

Derzeit wird im Senat mit Hochdruck eine Liste mit allen infrage kommenden Gebäuden und Flächen in Hamburg erstellt. Ob Wohnschiffe, ehemalige Schulen, leer stehende Kasernen, Hotels oder Plätze, auf denen Container aufgestellt werden können: Man nehme, was man kriegen könne, sagte Scheele: „Wir müssen jetzt handeln.“

Im Blickfeld sind dabei auch private Gebäude oder Flächen. Obwohl das Polizeirecht theoretisch auch die Möglichkeit zu Zwangsmaßnahmen gegen Privateigentümer gibt, die ihr Eigentum nicht zur Verfügung stellen wollen, ist dies ausdrücklich nicht geplant. „Es geht nicht darum, jemanden zu enteignen oder gegen seinen Willen Flüchtlinge auf seinem Grund und Boden unterzubringen“, sagte Dressel. Wenn privates Eigentum in Anspruch genommen werde, dann „einvernehmlich und zu ordentlichen Konditionen“.

Auch Schleswig-Holstein erlebt derzeit den größten Flüchtlingsansturm seit 20 Jahren. Das Land bringt bereits Menschen in Zelten unter.

Dass die Lage der Flüchtlinge in Hamburg dramatisch ist, war allen Hamburger Politikern lange bekannt. Wie dramatisch sie wirklich ist, wurde vielen Abgeordneten so richtig deutlich, als Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) am Mittwochabend in der Bürgerschaft einen neuen Begriff in die Diskussion brachte: „Polizeirecht“. Der Ansturm an Flüchtlingen auf die Stadt sei so gewaltig, dass man mit den langwierigen behördlichen Verfahren beim Aufbau neuer Unterkünfte nicht mehr dagegen ankomme und nun zum letzten Mittel greife: „Wir müssen es nach Polizeirecht tun“, sagte Scheele. „Es geht nicht anders.“

Der Sozialsenator spielte damit auf das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) an. Es darf von allen Behörden (nicht nur der Polizei) immer dann angewendet werden, wenn „Gefahr in Verzug“ ist. Die möglichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind in mehr als 30 Paragrafen geregelt. Dabei geht es um die Anwendung von Gewalt gegen Personen, den Einsatz von Waffen und Zwangsmaßnahmen.

Unter anderem, so heißt es in Paragraf 10, dürfen die Verwaltungsbehörden „eine Person zu körperlicher Mithilfe heranziehen und Sachen wie Unterkünfte, Arznei- und Nahrungsmittel, Arbeitsgeräte, Baustoffe und Beförderungsmittel zur Leistung in Anspruch nehmen“. Das könnte theoretisch auch die Belegung einer leer stehenden Immobilie mit Flüchtlingen sein. Doch um derartige Zwangsmaßnahmen gegen Privateigentümer geht es derzeit ausdrücklich nicht, betonte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel.

Ohnehin sind die Behörden auch bei der Anwendung des Polizeirechts angehalten, die Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten. Es sei jeweils „diejenige Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten belastet“, heißt es im Gesetz. Allerdings steht dort auch: „Bleibt eine Maßnahme wirkungslos, so darf ... eine stärker belastende Maßnahme getroffen werden.“

Konkret wird es in den kommenden Wochen vor allem darum gehen, bestehende Gebäude schnell nutzen zu können, ohne große Rücksicht auf Baurecht, Belange der Bezirke oder sonstige Verwaltungsvorschriften nehmen zu müssen. Das wird unter Verweis auf das SOG deutlich leichter. Wann es zuletzt angewandt wurde, daran konnte sich auf Abendblatt-Anfrage in mehreren Behörden niemand erinnern.