Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein kommt bislang ohne einen Gottesbezug aus, ebenso wie Hamburg und Bremen.

Die Niedersachsen weisen in einer Präambel kurz und knapp auf die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ hin. Eine ähnliche Formulierung enthält auch das Grundgesetz.

Die Bayern haben 1946 etwas ausführlicher in ihrer Verfassung den Hinweis auf Gott begründet – er erfolgt „angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des Zweiten Weltkrieges geführt hat“.