Wohnmobile dürfen dort halten oder parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Auf ausgeschilderten Parkplätzen dürfen die Fahrzeuge stehen, wenn es nicht durch Zusatzzeichen verboten ist.

Campingausstattung im Fahrzeug darf genutzt werden. Campingstühle und -tische dürfen allerdings nicht herausgestellt werden.

Eine Übernachtung zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist erlaubt, mehrfaches Übernachten an der Straße hingegen nicht.

Im Ausland gelten unterschiedliche Regeln. In Dänemark und den Niederlanden ist bereits einmaliges „wildes“ Übernachten verboten.

In den Ländern Frankreich, Schweden und Norwegen wiederum ist Parken und Campen über mehrere Tage außerhalb der Plätze erlaubt. In Polen, Österreich und der Schweiz gilt dies ebenso.