Landgericht Hannover stellt Verfahren gegen den ehemaligen Wulff-Sprecher gegen Zahlung einer Geldbuße ein

Hannover. Renate Bürgel, Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover, hat ihre Arbeit in den zurückliegenden 16 Prozesstagen gut gemacht. Am 17. Hauptverhandlungstag des Korruptionsstrafverfahrens gegen den ehemaligen niedersächsischen Regierungssprecher Olaf Glaeseker und seinen mitangeklagten Freund, den Eventmanager Manfred Schmidt, schenkt sie den Kamerateams ein geduldiges Lächeln. Dann trifft sie die Entscheidung, die nach dem gemeinsamen Einigungsvorschlag von Anklage und Verteidigung alle erwartet hatten: „Das Verfahren wird nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt.“ Die Angeklagten erhalten eine Frist von sechs Monaten, um jeweils 25.000 Euro an die Landeskasse zu zahlen. Partymanager Schmidt muss darüber hinaus zweimal 2500 Euro spenden, an die Kinderkrebshilfe und an die Hannoversche Tafel, die Mahlzeiten für Bedürftige organisiert.

In einer kurzen Begründung des Urteils erläuterte Richterin Bürgel, dass zwar einige Indizien der Anklage im bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung bestätigt worden seien. Andere hätten sich aber auch abgeschwächt. So habe insbesondere die gegenüber einer polizeilichen Vernehmung deutlich veränderte Aussage des wohl wichtigsten Zeugen vor Gericht klargemacht, dass das für Korruptionsdelikte wesentliche Merkmal der Heimlichkeit des Handelns nicht festgestellt werden könne.

Wulff hatte sich zunächst von seinem ehemaligen Sprecher weit distanziert

Mit dem wichtigen Zeugen meint die Richterin Christian Wulff. Der hatte sich bei der Polizei zunächst weit von seinem Ex-Sprecher Glaeseker distanziert und unter anderem zu Protokoll gegeben, dass er von der engen freundschaftlichen Beziehung zwischen Glaeseker und Schmidt nichts gewusst habe. Ein Unwissen, das auf korruptes Verhalten der Angeklagten bei der Organisation der Promipartys Nord-Süd-Dialog gedeutet hätte. Genau diese Aussage aber wiederholte Wulff vor Gericht nicht. Die Kehrtwende war mitentscheidend für die Zustimmung des Gerichts zur Einstellung des Verfahrens. Anders als vor der Staatsanwaltschaft hatte Wulff im Prozess erklärt, ihm seien die Reisen Glaesekers zu Schmidt sehr wohl bekannt gewesen. Durch die Beweisaufnahme sei „deutlich geworden, dass das Engagement Glaesekers in weiten Teilen keine Alleingänge“ gewesen seien, „sondern vor allem im Sinn seines Dienstherren waren und von diesem auch gewünscht waren“.

Entlastend wertete die Richterin darüber hinaus, dass die Nord-Süd-Dialoge schon mehr als fünf Jahre zurückliegen und die Angeklagten nach ihren Möglichkeiten zur Aufklärung des Falles beigetragen haben. Bürgel machte deutlich, dass eine Fortsetzung des Prozesses nicht zwangsläufig in Freisprüchen gemündet wäre. So hätten beide Angeklagten hingenommen, dass durch ihr Verhalten – Glaesekers Sponsorensuche für und seine Urlaube bei Schmidt – der „böse Schein der Käuflichkeit“ entstanden sei. Wie am Ende eine vom Bundesgerichtshof für den Ausgang derartiger Verfahren erwartete „Gesamtschau“ des Gerichts auf die Vorgänge um den Nord-Süd-Dialog ausgefallen wäre, blieb offen. Das öffentliche Interesse an endgültiger Aufklärung, so Richterin Bürgel, werde „durch die Erfüllung der Auflagen beseitigt“.

Die Anwälte werteten den Beschluss, den sie am Montag gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft beantragt hatten, als Erfolg – auch wenn sie zu Beginn des Verfahrens noch einen Freispruch gefordert hatten. „Die Entscheidung wird dem Verfahren gerecht“, sagte Glaesekers Anwalt. „Es ist das, was wir beantragt haben. Und was wir uns im Ergebnis auch gewünscht haben.“