Dem 71-Jährigen gehören etwa 19 Hektar Land an der Trave. Eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes macht es dem Rentner möglich sein Land zu befrieden.

Klein Wesenberg. „Tiere sollen bei mir ihre Ruhe finden“, sagt Peter Horst aus Klein Wesenberg im Norden des Kreises Stormarn. Dem 71-Jährigen gehören etwa 19 Hektar Land an der Trave, auf dem Rehe leben. Deswegen streifen auch Jäger durch seine Felder. Doch damit soll nun Schluss sein. Eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes macht es dem Rentner möglich sein Land zu befrieden.

Bisher ist Horst Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft. Dies gilt für alle Grundbesitzer, die eine Fläche kleiner als 75 Hektar haben. Ihr Land wird einem Jagdrevier zugeordnet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte jedoch, dass diese Regelung gegen die Eigentums- und Gewissensfreiheit verstoße. Seit Dezember können Grundeigentümer einen Antrag auf ein Jagdverbot stellen. In Schleswig-Holstein haben dies bisher 20 Menschen gemacht. Sie müssen jedoch ihren Antrag genau begründen, denn die untere Jagdbehörde der Kreise prüft, ob ethische Gründe vorliegen. Ferner müssen die Behörden abwägen, ob durch eine Befriedung mit erheblichen Wildschäden zu rechnen ist oder die Artenvielfalt und Gesundheit der Tiere im befriedeten Gebiet gefährdet sei.

Vor dem Frühjahr wird mit einer Entscheidung der Jagdbehörden über die Anträge nicht gerechnet, weil mehrere Beteiligte angehört werden müssen. Unter anderem die Jäger, die naturgemäß gegen ein Jagdverbot sind. Sie befürchten, dass sich die Tiere in den befriedeten Revieren unkontrolliert vermehren könnten und es zu erheblichen Wildschäden kommt. „Wir werden uns dann die Frage stellen müssen, wer für den Schaden aufkommt“, sagt Stormarns Kreisjägermeister Klaus Klemm. Bisher kam der Jäger für Wildschäden auf. Künftig könnte er sich aber weigern und den Grundbesitzer zur Verantwortung ziehen.