Unfallopfer wehrt sich gegen Mitschuld von 20 Prozent. Landgericht Flensburg gab Radfahrerin zunächst recht. Nun sollen die Bundesrichter in Karlsruhe entscheiden.

Glücksburg. Auch wenn der Unfall inzwischen fast drei Jahre her ist – „Ich halte an dieser Stelle immer noch die Luft an“, sagt Sabine Lühr-Tanck. Die Stelle, das ist jene Straße in Glücksburg im Kreis Schleswig-Flensburg, an der sie immer vorbeikommt auf dem Weg von ihrem Haus zu ihrer Arbeitsstelle. Die Straße, auf der sie radelnd an einem stehenden Auto vorbeifahren wollte, das da gar nicht hätte halten dürfen. Wo sich plötzlich die Autotür öffnete, direkt vor Sabine Lühr-Tanck.

Was dann geschah, weiß die heute 61-Jährige nicht aus eigener Erinnerung. Sie knallte mit dem Kopf auf den Asphalt, erlitt eine mehrfache Schädelfraktur und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen. Viele Monate Krankenhausaufenthalt und Krankschreibung schlossen sich an, bis heute kann die Physiotherapeutin nicht voll arbeiten. Auch riechen und schmecken kann sie nicht mehr.

Warum ihr Unfall aber bundesweit Schlagzeilen machte, hat mit dem gerichtlichen Nachspiel zu tun, das nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gelandet ist. Denn die Versicherung der Autofahrerin will nicht die gesamten Kosten übernehmen, die Sabine Lühr-Tanck entstanden sind.

Das Landgericht Flensburg gibt der Radfahrerin zunächst recht. Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig aber entscheidet im Juni vergangenen Jahres: Lühr-Tanck trägt eine Mitschuld an den Folgen des Unfalls, weil sie keinen Helm trug. Ihr „Mitverschuldensanteil“ wurde mit 20 Prozent festgesetzt. Obwohl es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, ging das OLG davon aus, „dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt“. Dass sie eine Mitschuld treffen könnte, obwohl sie alle Vorschriften eingehalten hat, darauf wäre sie nie gekommen, sagt Lühr-Tanck kopfschüttelnd. „Jeder meiner Patienten sagt: Frau Lühr-Tanck, es gibt doch keine Helmpflicht“, erzählt die Physiotherapeutin. „Der Helm hätte mit großer Wahrscheinlichkeit Frakturen verhindert“, mutmaßt Lühr-Tancks Mann Winfried. Dennoch hätte die hohe Beschleunigung beim Unfall zu den Blutungen geführt, glaubt der Physiker. Auch das OLG teilte 2013 mit, „dass ein Helm nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen die Kopfverletzung der Fahrradfahrerin zwar in einem gewissen Umfang hätte verringern, aber nicht verhindern können“. Hinter dem Urteil stehe die Auffassung, Fahrradfahren lasse sich sicher gestalten, sagt Lühr-Tancks Mann. „Das stimmt ja nun nicht.“

Sabine Lühr-Tanck will nun vom Bundesgerichtshof hören, ob sie sich eine Mitschuld an ihrem Unfall anrechnen lassen muss. Dort ist der Fall anhängig. Ende Dezember wurde die Revisionsschrift eingereicht, das Urteil wird voraussichtlich am 17. Juni verkündet. Um welche Summen es eigentlich geht, stehe noch gar nicht fest, sagt Winfried Lühr-Tanck. „Eine Gesamtsumme ist noch nie benannt worden.“ Neben Behandlungskosten kommen Verdienstausfall und Schmerzensgeld dazu.

Der Fahrradclub ADFC berät und unterstützt das Ehepaar. „Von dem Urteil halten wir gar nichts“, kommentiert der stellvertretende Pressesprecher des Fahrradclubs, René Filippek, die Schleswiger Entscheidung. „Die Helmtragequote in Deutschland liegt bei zehn Prozent.“ Das würde demnach bedeuten, dass 90 Prozent aller Radfahrer unverständige Menschen seien. „Wir erwarten vom BGH, dass das Urteil kassiert wird.“ Anderenfalls fürchtet der ADFC weitreichende Folgen. Durch die Hintertür würde die Helmpflicht eingeführt, und wer im Fall des Falles nicht auf Kosten sitzen bleiben wolle, müsse den Helm dann tragen. Auch auf andere Bereiche ließe sich diese Pflicht übertragen: etwa wenn ein Fußgänger ohne Helm im Sturm von einem Ast getroffen werde.

„Die Richter lehnen sich weit aus dem Fenster“ mit dem Verweis auf „verständige Menschen“, findet auch der Kieler Rechtsanwalt Dietmar Kettler, Autor des Buches „Recht für Radfahrer“. „Das ist eine hohle Phrase.“ Sollte der Bundesgerichtshof das Schleswiger Urteil bestätigen, würde dies „eine jahrzehntelange Rechtsprechung über den Haufen werfen“. Und auch Kettler sieht andere Bereiche berührt: „Dann müssten auch Autofahrer einen Helm tragen.“

Wenn es in Karlsruhe so weit ist, werden Sabine und Winfried Lühr-Tanck selbst hinfahren. Was wünscht sich Sabine Lühr-Tanck? „Kurz und schmerzlos wäre schon schön.“ Sollte der Erfolg ausbleiben, sollte man wegen der grundsätzlichen Bedeutung den Weg vor den Europäischen Gerichtshof in Erwägung ziehen, meint ADFC-Sprecher Filippek.