1987 forderte ein Arbeitskreis der Grünen Straffreiheit für Pädophilie. Der Mitautor dieses Papiers machte schnell Karriere in der Partei – und wurde mit 46-Jahren fristlos endlassen, als Kinderpornos auf seinem Computer gefunden wurden.

Kiel. Auch bei den schleswig-holsteinischen Grünen hat es in den 80er-Jahren Versuche gegeben, die Strafbarkeit von Sex mit Kindern abzuschaffen. Daran beteiligt war ein namhaftes Parteimitglied, das später wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt wurde. Das haben Recherchen des Hamburger Abendblatts und Nachforschungen innerhalb des Landesverbands der Grünen ergeben. Die Spur führt zurück ins Jahr 1987 – dem Jahr der Barschel-Affäre.

In einem Anhang zum grünen Parteiprogramm für die Landtagswahl im September 1987 finden sich die folgenden, als Minderheitenstandpunkt ausgewiesenen Sätze: „Bei der Beurteilung von Beziehungen sexuellen Charakters besteht keinerlei Notwendigkeit, einen engeren Rahmen als den der Einvernehmlichkeit zu setzen. Nur was jenseits eines solchen Rahmens geschieht, dürfte Gegenstand strafrechtlicher Bestimmungen sein.“ Die Persönlichkeit „eines jeden Menschen“ werde „ganz wesentlich durch die ihm vorgegebene Sexualität“ geprägt. Dies gelte auch für Jugendliche und Kinder.

Die Zeilen stammen aus einem Papier der damaligen Landesarbeitsgruppe (AG) „Schwule und Lesben“, die kaum mehr als eine Handvoll Mitglieder umfasste. Ein Mitautor des Textes machte schnell Karriere in der Partei. 14 Jahre lang bekleidete er Führungspositionen. Im März 2002, mittlerweile war er Geschäftsführer der Landtagsfraktion, wurde der 46-Jährige fristlos entlassen – nachdem auf seinem Dienstcomputer Kinderpornos gefunden worden waren. Ein Gerichtsverfahren gegen ihn endete mit einem Strafbefehl. Er entging damit einer öffentlichen Hauptverhandlung, die eventuell mediale Wellen geschlagen hätte.

Die Grünen reagierten auf die Abendblatt-Anfrage mit der Bildung einer Arbeitsgruppe. „Wir werden das Thema schonungslos aufarbeiten“, sagt die Landesvorsitzende Ruth Kastner. „Ich war erschrocken, als ich den Text der AG gelesen habe. Da wird in verschleierter Form versucht, das Recht auf Sex mit Kindern als etwas ganz Normales darzustellen.“ Kastner betont, dass das Papier der AG „Schwule und Lesben“ nicht Bestandteil des Wahlprogramms der Grünen gewesen sei. „Wir haben uns die Protokolle der drei Parteitage angesehen, die es 1987 gegeben hat. Auf keinem Parteitag ist über dieses Papier diskutiert oder abgestimmt worden. Es hätte auch keine Mehrheit bekommen. Auch in Vorstandsprotokollen ist nichts zu finden“, sagt Kastner. Dennoch gelangte das dreiseitige Papier in die Wahlprogramm-Broschüre, die die Grünen 1987 verteilten. Nur eine Fußnote im Inhaltsverzeichnis machte die Leser darauf aufmerksam, dass die AG-Thesen nicht „Bestandteil des verabschiedeten Landesprogramms“ seien, sondern lediglich ein „Diskussionsbeitrag“. Wichtigste Forderung: Der Paragraf 175 sollte gestrichen werden, um Schwulen den straffreien Sex mit über 14-jährigen Jungen zu ermöglichen. Im Jahr 1989 setzte der Bundeshauptausschuss der Grünen zumindest der Diskussion über Kindersex ein Ende. Eine Streichung des Paragrafen 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren) sei „völlig inakzeptabel“, hieß es in dem Beschluss.

Der Umgang mit Sexualität, insbesondere mit Homosexualität, war damals ein Thema in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung – so wie heute die Energiewende. In einem Papier der schleswig-holsteinischen Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ) zum Sexualstrafrecht wiesen die Verfasser, darunter der spätere Generalstaatsanwalt Heribert Ostendorf, im Jahr 1986 darauf hin, welche Chancen die „Politisierung scheinbar privater Fragen“ böte. Die „Schubkraft“ dieser Fragen innerhalb eines Parteiprogramms sollte „nicht unterschätzt werden“. Ein Jahr später, im schmutzigen Barschel-Wahlkampf, wurden diese Politisierungs-Chancen weidlich genutzt – allerdings von der Gegenseite. Kurz vor der Landtagswahl am 13.September behauptete die CDU in ihrer Wahlkampfpostille „Schleswig–Holstein am Wochenende“ und auf Flugblättern, SPD und Grüne forderten „Straffreiheit für sexuelle Handlungen an Jungen und Mädchen ab 14 Jahren“.

Ein etwas befremdlicher Vorwurf, denn Sex mit Mädchen ab 14 Jahren wurde schon damals nicht mehr bestraft. Nur bei Jungen galt ein gesetzlicher Schutz bis zum Alter von 18 Jahren. Diese Regelung wollte die ASJ streichen, ebenso die AG „Schwule und Lesben“. In die Programme von SPD und Grünen wurde diese Forderung aber nicht aufgenommen. Dass die AG mit ihren verquasten Formulierungen noch viel weitergehenden Gesetzesänderungen den Boden bereiten wollte, war der CDU offenbar nicht aufgefallen.

Letztlich spielte das alles im Wahlkampf auch keine Rolle mehr. Spätestens nach dem „Spiegel“-Bericht über die vom schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) angeordnete Bespitzelung seines SPD-Kontrahenten Björn Engholm ging es nur noch um den größten denkbaren Skandal im Land zwischen den Meeren: um die Barschel-Affäre. Über die Grünen und den merkwürdigen Wurmfortsatz ihres Parteiprogramms sprach niemand mehr. Bei der Wahl waren sie auf nur 3,9 Prozent gekommen und hatten den Sprung in den Landtag verpasst.

26 Jahre später wollen die Grünen nun die Debatten der 80er-Jahre aufarbeiten. Ruth Kastner: „Die damaligen Diskussionen zur sexuellen Selbstbestimmung und zur Reform eines diskriminierenden Sexualstrafrechts waren wichtig und richtig. Aber es wurden unverzeihlich Grenzen überschritten.“