In Sachen Kieler Steuerdeal ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die Oberbürgermeisterin

Kiel. Es wird eng für Susanne Gaschke: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat am Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen die umstrittene Oberbürgermeisterin der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt eingeleitet. Es geht um den Kieler Steuerdeal und dabei um den Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall. Sollte es zu einem Prozess kommen und sollte Gaschke dann schuldig gesprochen werden, droht ihr eine Freiheitsstrafe, die je nach Schwere der Tat zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen kann. Gaschke, die sich mittlerweile von dem Kieler Rechtsanwalt Gerald Goecke vertreten wird, ließ mitteilen, sie sehe dem Verfahren „aus zahlreichen Gründen mit Gelassenheit entgegen“.

Die Oberbürgermeisterin hatte dem Kieler Augenarzt Detlef Uthoff einen Teil seiner Gewerbesteuerschulden erlassen. Der Verzicht auf 3,7 Millionen Euro hatte zu Protesten der Opposition in der Kieler Ratsversammlung geführt. Die FDP will Gaschke mittlerweile mit Hilfe eines Abwahlverfahrens loswerden. Die CDU richtete am Freitag einen öffentlichen Appell an Gaschke: Sie möge von sich aus zurücktreten. Über einen gleichlautenden Antrag der Christdemokraten wird die Kieler Ratsversammlung am 31. Oktober abstimmen. Der CDU-Fraktionschef Stefan Kruber sagte: „Ich bin überzeugt, dass das Ergebnis lauten wird: Eine Mehrheit in der Ratsversammlung will Frau Gaschke nicht mehr.“

Laut Staatsanwaltschaft besteht ein Anfangsverdacht dafür, dass der Steuererlass „mangels Vorliegens der sachlichen Voraussetzungen pflichtwidrig erfolgte und zu einem Vermögensnachteil für die Landeshauptstadt Kiel geführt hat“. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen die Oberbürgermeisterin, sondern auch gegen den Stadtkämmerer. Dort besteht laut Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht der Beihilfe zur Untreue.

Der Kieler Steuerdeal hatte in den vergangenen Wochen zu zahlreichen Auseinandersetzungen, zu rechtlichen Überprüfungen und auch zu Strafanzeigen geführt. So sah sich beispielsweise der Innenminister Andreas Breitner (SPD) nach einem Besuch des Gaschke-Gatten und SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Bartels von jenem genötigt und bedroht. Bartels konterte daraufhin mit einer Unterlassungserklärung.

Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums, die von Gaschke eingeschaltet worden war, hat bereits festgestellt, dass es rechtswidrig war, die Steuern per Eilentscheid erlassen zu haben. Die Prüfung in der Hauptsache läuft noch. Dabei geht es um die Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Erlass gegeben waren. Diese Frage wird nun auch in dem Ermittlungsverfahren der Kieler Staatsanwaltschaft von entscheidender Bedeutung sein.