Offenbar wussten weder die Betreiber noch der Insolvenzverwalter des Grand Hotel Heiligendamm von der Verkaufsanzeige in einem Immobilienportal. Nun soll ein Abmahnschreiben gegen Urheber der Anzeige erfolgen.
(dpa/HA)
Offenbar wussten weder die Betreiber noch der Insolvenzverwalter des Grand Hotel Heiligendamm von der Verkaufsanzeige in einem Immobilienportal. Nun soll ein Abmahnschreiben gegen Urheber der Anzeige erfolgen.
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