Witwe darf von totem Mann schwanger werden.

Das Foto aus dem Jahre 2001 zeigt Ines S., als sie ihren Mann auf einer Familienhochzeit kennenlernte. Die junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem gestorbenen Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag (07.05.2010), dass die 29-Jährige auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Zellen in einer Klinik einlagern lassen. Foto: privat dpa/lmv (zu dpa 0448 vom 07.05.2010) - bestmögliche Qualität- +++(c) dpa - Bildfunk+++
Das Foto aus dem Jahre 2001 zeigt Ines S., als sie ihren Mann auf einer Familienhochzeit kennenlernte. Die junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem gestorbenen Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag (07.05.2010), dass die 29-Jährige auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Zellen in einer Klinik einlagern lassen. Foto: privat dpa/lmv (zu dpa 0448 vom 07.05.2010) - bestmögliche Qualität- +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Die junge Witwe Ines S. wischt sich am Freitag (07.05.2010) im Oberlandesgericht (OLG) Rostock einige Tränen ab nach der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die junge Witwe Ines S. wischt sich am Freitag (07.05.2010) im Oberlandesgericht (OLG) Rostock einige Tränen ab nach der Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Die junge Witwe Ines S. verlässt am Freitag (07.05.2010) den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht (OLG) Rostock und freut sich über die Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die junge Witwe Ines S. verlässt am Freitag (07.05.2010) den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht (OLG) Rostock und freut sich über die Entscheidung, dass sie nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Das Foto vom 07.05.2004 zeigt die Heirat von Ines S. in Neubrandenburg. Die junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem gestorbenen Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag (07.05.2010), dass die 29-Jährige auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Zellen in einer Klinik einlagern lassen. Foto: privat dpa/lmv (zu dpa 0448 vom 07.05.2010) - bestmögliche Qualität- +++(c) dpa - Bildfunk+++
Das Foto vom 07.05.2004 zeigt die Heirat von Ines S. in Neubrandenburg. Die junge Witwe aus Neubrandenburg darf von ihrem gestorbenen Mann schwanger werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock entschied am Freitag (07.05.2010), dass die 29-Jährige auch nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf künstlich befruchtete Eizellen hat. Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Zellen in einer Klinik einlagern lassen. Foto: privat dpa/lmv (zu dpa 0448 vom 07.05.2010) - bestmögliche Qualität- +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Die junge Witwe Ines S. (hinten M. r.) steht am Freitag (07.05.2010) mit ihrer Schwester (daneben l.) im Oberlandesgericht (OLG) Rostock und hört ihrer Anwältin Silke Mettner zu (vorn l.), die mit Medienvertretern spricht. Das Gericht hatte entschieden, dass die Witwe nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die junge Witwe Ines S. (hinten M. r.) steht am Freitag (07.05.2010) mit ihrer Schwester (daneben l.) im Oberlandesgericht (OLG) Rostock und hört ihrer Anwältin Silke Mettner zu (vorn l.), die mit Medienvertretern spricht. Das Gericht hatte entschieden, dass die Witwe nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
ARCHIV - Mikroskopische Aufnahme einer menschlichen Eizelle, die in einem Speziallabor in Dresden zu Demonstrationszwecken injiziert wird (Archivfoto vom 09.02.2009). Darf sich eine Frau nach dem plötzlichen Tod ihres Ehemannes künstlich befruchtete Eizellen in die Gebärmutter einsetzen lassen - und damit das «Kind eines Gestorbenen» austragen? Über diese heikle Frage muss das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) an diesem Freitag (7. Mai) entscheiden. Nach mehrmonatiger Prüfung will die Kammer in der Hansestadt bekanntgeben, ob eine junge Witwe aus Neubrandenburg von einer Klinik die Herausgabe der eingefrorenen Zellen verlangen kann. Foto: Ralf Hirschberger dpa/lsn (zu dpa 0666 vom 06.05.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Mikroskopische Aufnahme einer menschlichen Eizelle, die in einem Speziallabor in Dresden zu Demonstrationszwecken injiziert wird (Archivfoto vom 09.02.2009). Darf sich eine Frau nach dem plötzlichen Tod ihres Ehemannes künstlich befruchtete Eizellen in die Gebärmutter einsetzen lassen - und damit das «Kind eines Gestorbenen» austragen? Über diese heikle Frage muss das Rostocker Oberlandesgericht (OLG) an diesem Freitag (7. Mai) entscheiden. Nach mehrmonatiger Prüfung will die Kammer in der Hansestadt bekanntgeben, ob eine junge Witwe aus Neubrandenburg von einer Klinik die Herausgabe der eingefrorenen Zellen verlangen kann. Foto: Ralf Hirschberger dpa/lsn (zu dpa 0666 vom 06.05.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Vor Prozessbeginn liegt am Montag (19.04.2010) im Oberlandesgericht Rostock (OLG) ein Buch auf dem Tisch von Rechtsanwältin Silke Mettner. Die Richter müssen den Streit zwischen einer 29-jährigen Witwe und einer Klinik um das Auftauen bereits befruchteter Eizellen neu aufrollen. Die Frau hat Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Neubrandenburg eingelegt, nach dem ihre bereits befruchteten Eizellen nicht mehr aufgetaut und verwendet werden dürfen, weil ihr Mann inzwischen bei einem Unfall ums Leben kam. Ein OLG-Sprecher sagte, mit dem Verfahren betrete die Kammer «juristisches Neuland». Foto: Bernd Wüstneck dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++
Vor Prozessbeginn liegt am Montag (19.04.2010) im Oberlandesgericht Rostock (OLG) ein Buch auf dem Tisch von Rechtsanwältin Silke Mettner. Die Richter müssen den Streit zwischen einer 29-jährigen Witwe und einer Klinik um das Auftauen bereits befruchteter Eizellen neu aufrollen. Die Frau hat Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Neubrandenburg eingelegt, nach dem ihre bereits befruchteten Eizellen nicht mehr aufgetaut und verwendet werden dürfen, weil ihr Mann inzwischen bei einem Unfall ums Leben kam. Ein OLG-Sprecher sagte, mit dem Verfahren betrete die Kammer «juristisches Neuland». Foto: Bernd Wüstneck dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht Rostock (OLG) am Montag (19.04.2010) wegen des Auftauens bereits befruchteter Eizellen nach dem Tod des Ehemannes liegen Unterlagen auf dem Tisch der Rechtsanwältin Silke Mettner. Die 29-jährige Ines Siewert hat Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Neubrandenburg eingelegt, nach dem ihre bereits befruchteten Eizellen nicht mehr aufgetaut und verwendet werden dürfen, weil ihr Mann inzwischen bei einem Unfall ums Leben kam. Foto: Bernd Wüstneck dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++
Vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht Rostock (OLG) am Montag (19.04.2010) wegen des Auftauens bereits befruchteter Eizellen nach dem Tod des Ehemannes liegen Unterlagen auf dem Tisch der Rechtsanwältin Silke Mettner. Die 29-jährige Ines Siewert hat Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Neubrandenburg eingelegt, nach dem ihre bereits befruchteten Eizellen nicht mehr aufgetaut und verwendet werden dürfen, weil ihr Mann inzwischen bei einem Unfall ums Leben kam. Foto: Bernd Wüstneck dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa
Die junge Witwe Ines S. (r.) steht am Freitag (07.05.2010) mit ihrer Anwältin Silke Mettner im Oberlandesgericht (OLG) Rostock und wartet auf die Entscheidung, ob sie nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Das Gericht entschied, dass sie das Kind ihres toten Mannes austragen darf. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die junge Witwe Ines S. (r.) steht am Freitag (07.05.2010) mit ihrer Anwältin Silke Mettner im Oberlandesgericht (OLG) Rostock und wartet auf die Entscheidung, ob sie nach dem Tod ihres Ehemannes Anspruch auf die künstlich befruchteten Eizellen des Paares hat. Das Gericht entschied, dass sie das Kind ihres toten Mannes austragen darf. Die 29-jährige Neubrandenburgerin hatte im Frühjahr 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Eizellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach dem tödlichen Motorradunfall des Mannes verweigerte ihr das Krankenhaus die Herausgabe. Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies für rechtens erklärt (Az.: 2 O 111/09), die Frau legte Berufung beim OLG ein. Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++ © dpa/DPA | dpa