Einbau einer Fußbodenheizung führt zu einer Wertsteigerung und erhöht die Prämie

Wer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, vergisst schnell, den Versicherer gegebenenfalls über eine sogenannte "Gefahrerhöhung" zu informieren. Doch dies kann zu einem (teilweisen) Verlust des Versicherungsschutzes führen. Als Gefahrerhöhung werten die Versicherer alles, was es wahrscheinlicher macht, dass ein Versicherungsfall eintritt oder ein Schaden sich vergrößert. Typische Beispiele sind der von außen schon erkennbare Leerstand eines Gebäudes oder Umbauarbeiten, in deren Verlauf das Dach ganz oder teilweise entfernt wird. Aber auch Baumaßnahmen wie der Anbau eines Wintergartens oder der Einbau einer Fußbodenheizung erhöhen den Wert des Objektes beträchtlich und damit den Versicherungsbedarf. Über Modernisierungs- und Umbauvorhaben sollte man daher den Versicherer schriftlich informieren.

Wer sich nicht sicher ist, ob der Versicherer den Vertrag angesichts des neuen Risikos gar nicht oder zumindest nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte, sollte in seinen Antrag schauen. "Wonach hier ausdrücklich gefragt wurde, ist als Risikomerkmal besonders wichtig", sagt Martina Susenberger von der Gothaer Versicherung. "Wenn sich da dauerhaft was ändert, sollte unbedingt eine Meldung erfolgen." Und was passiert, wenn der Versicherer über eine Gefahrerhöhung informiert wird? Er kann den Vertrag kündigen, eine höhere Prämie fordern oder das erhöhte Risiko ausschließen. Dem Kunden wiederum steht dann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu: Bei einem Risikoausschluss immer, zudem bei einer Prämienerhöhung von mehr als zehn Prozent.