Eine Einhebelmischbatterie im Badezimmer kann ein Merkmal sein, das den Wohnwert erhöht. Allerdings muss das gesamte Bad mit solchen Armaturen ausgestattet sein, damit eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Wurde lediglich das Waschbecken mit einem Einhebelmischer, nicht aber auch die Badewanne ausgestattet, kann ein Vermieter die Miete nicht ohne Weiteres anheben, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ unter Hinweis auf das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 213 C 106/14) mitteilt.

In dem verhandelten Fall bewertete der Vermieter das vor 15 Jahren renovierte Bad als modern. Das Gericht sah dies anders. Denn in dem Bad gab es zum Beispiel keine separate Dusche, die Rohrleitungen waren nicht verkleidet, und der Spülkasten hing frei. Die moderne Armatur am Waschbecken konnte dies nach Einschätzung des Gerichts nicht ausgleichen. Denn dafür hätte auch die Wanne mit dieser ausgestattet sein müssen.