Immer mehr deutsche Gerichte vertreten die Auffassung, ausländische Mitbürger können ihr Informationsbedürfnis auch über das Internet und internettaugliche Fernseher befriedigen. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin. „Wir beobachten eine Trendwende“, sagt Sprecher Peter Hitpaß und verweist dabei auf aktuelle Urteile des Amtsgerichts Frankfurt (Az: 33 C 3540/07, 33 C 3540/07-31) oder des Landgerichts Wuppertal (Az: 9 S 28/11).

Die Gerichte hoben jeweils hervor, dass dem Mieter die Bedienung derartiger Fernseher und Techniken zumutbar sei und technische Kenntnisse auch für den Anschluss und Betrieb einer Parabolantenne erforderlich seien. Da die Übertragungstechnik im Laufe der Jahre immer besser geworden sei, gebe es mittlerweile keinen Unterschied zur Parabolantennentechnik mehr. Hitpaß hofft, dass diese damit an den Hauswänden in absehbarer Zeit verschwinden. „Dem Eigentumsgrundrecht des Vermieters wird Rechnung getragen. Ein seit über 20 Jahren schwelender Unruheherd zwischen Vermieter und Mieter wird dadurch gelöscht.“