Unsere Eigentümergemeinschaft, bestehend aus neun Reihenhäusern, verfügt über einen Gemeinschafts-Restmüll-Container mit einem Fassungsvermögen von 1100 Litern und fünf große Biotonnen. Die Kosten für Müll ließen sich nachweislich um 395 Euro jährlich senken, wenn alle mehr den gelben Sack und die öffentlichen Container für Papier, Glas, Zeitung und Altkleider nutzen würden. Vier Eigentümer sind dazu aber nicht bereit, trotz eines Beschlusses auf der Eigentümerversammlung. Besteht die Möglichkeit, diese Differenzkosten zwischen dem 770-Liter- und dem 1100-Liter-Container auf diese vier Eigentümer zu verteilen?

Im Kreis Stormarn sind die Tonnen für Rest- und Biomüll verpflichtend, wobei für den Biomüll auch eigene Kompostierbehältnisse genutzt werden können. Die Nutzung weiterer Gefäße zur Getrenntsammlung wie gelber Sack und Papiertonne sind sinnvoll, weil dadurch Kosten gespart werden können, aber eben nicht zwingend vorgeschrieben. Also verhalten sich Ihre Miteigentümer grundsätzlich rechtmäßig, jedenfalls nach den Vorschriften des Abfallrechts. Eine Möglichkeit gibt es gleichwohl, auf Ihre Miteigentümer einzuwirken. Denn die Gemeinschaft kann nach meiner Ansicht beschließen, sich intensiver an der Mülltrennung beteiligen zu wollen. Sie könnten einen Papiercontainer bestellen und so eine Gebührenerstattung erreichen. Und die Gemeinschaft kann mit Mehrheit beschließen, die Kosten, die anfallen, weil einzelne Miteigentümer keine gelben Säcke nutzen, gesondert genau diesen Eigentümern in Rechnung zu stellen (§ 21 Abs. 7 Wohnungseigentumsgesetz).

Experte: Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes ( www.grundeigentuemerverband.de ).

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