Sie sind Lebensretter bei Feuer im Haushalt. Wer jedoch einige Tipps und Regeln nicht beachtet, bekommt Probleme

Jetzt, wo die Tage kürzer werden und gemütliches Kerzenlicht in vielen Haushalten abends geschätzt wird, sind sie wieder ein wichtiges Ausstattungsdetail in jeder Wohnung: Rauchmelder. Nur in wenigen Bundesländern sind sie noch nicht Pflicht. In Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist jedoch seit Jahren vorgeschrieben, dass sie insbesondere in Schlafräumen und Kinderzimmern zu installieren sind. Die Vorgabe hat einen traurigen Hintergrund: Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Häufig werden die Opfer zunächst bewusstlos, bevor sie ersticken.

In vielen Fällen ist dabei nicht Fahrlässigkeit der Auslöser für Brände, sondern technische Defekte. Umso mehr kommt es bei Rauchmeldern auf den Alarmton an. Doch der ertönt offenbar in vielen Fällen auch dann, wenn eigentlich keine Brandgefahr besteht.

Andrea Grimm, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Hamburg, hat deshalb in einer Situation fast die Nerven verloren. Beim Kochen mit Öl in einer gusseisernen Pfanne sei es zu einer starken Erhitzung und infolgedessen Rauchentwicklung gekommen, erzählt sie. „Prompt gingen gleich zwei Rauchmelder bei mir an. Der schrille Ton machte mich so kopflos, dass ich anfangs nur daran dachte, die Dinger auszuschalten.“ Dann habe sie sich darauf besonnen, doch zunächst die Pfanne von der Herdplatte zu nehmen.

In einem anderen Fall habe der Rauchmelder einer Nachbarin Alarm gemeldet. Weil diese nicht da war, wurde die Feuerwehr gerufen, die dann die Tür aufbrechen musste.

Eine Situation, die nicht selten in Hamburg auftritt. In einem Flyer der Hamburger Feuerkasse heißt es, dass es jährlich zu 1500 unnötigen Feuerwehreinsätzen in Hamburg kommt. Grund seien meist „erschöpfte Batterien“ in Rauchmeldern. Das bestätigt Hendrik Frese von der Hamburger Feuerwehr. „Wenn dann der regelmäßige Piepton ertönt, missdeuten dies Dritte häufig und rufen wegen Brandgefahr die Feuerwehr an.“ Komme es zu einem solchen Einsatz, sei dieser aber kostenfrei. „Schließlich haben Rauchmelder die Funktion, Leben zu retten.Dies steht im Vordergrund", sagt Frese.

Den Schaden für die aufgebrochene Tür müsse aber der jeweils für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes Haftende übernehmen, ergänzt Christoph Prang, Sprecher der Hamburger Feuerkasse. In den meisten Fällen also der Vermieter, da ihm die Wartung der Geräte in der Regel obliege. „Die Kosten für die Schadensbeseitigung werden aber erstattet, wenn eine erweiterte Wohngebäudeversicherung vorliegt."

Und was ist, wenn jemand auf die Idee kommt, den Rauchmelder zu deaktivieren? Beispielsweise, weil er nicht mehr in der Nacht durch einen Fehlalarm aufgeschreckt werden möchte, wie ein 79-jähriger Leser des Abendblatts erzählt, der dies schon einige Male erlebt haben will. In jedem dieser Fälle habe er um sein krankes Herz gefürchtet. „Dann käme es nur zu einer Absenkung des Versicherungsschutzes, wenn sich herausstellt, dass der Umfang des Brandschadens durch ein funktionstüchtiges Gerät erheblich geringer hätte ausfallen können“, sagt Prang.

Sigmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg rät, bei Fehlalarm in der Nacht notfalls den Notdienst der Hausverwaltung anzurufen. „Keinesfalls sollte man sich auf einen Stuhl stellen und dies selbst in die Hand nehmen.“ Gebe es Probleme mit den Geräten, dürfe man eine Instandsetzung der Rauchmelder einfordern. „Schließlich dürfen Vermieter die Kosten für die Wartung über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Nicht jedoch aber die Mietkosten für die Geräte.“

Hendrik Frese rät bei längerer Abwesenheit vorsorglich eine frische Batterie in die Geräte einzulegen und gegebenenfalls einen Schlüssel bei Nachbarn oder der Hausverwaltung zu hinterlegen. „Das mindert die Gefahr, dass Nachbarn den regelmäßigen Warnton bei erschöpfter Batterie missdeuten.“

Ein Test von Stiftung Warentest im Jahr 2013 ergab übrigens, dass von den 16 geprüften batteriebetriebenen Geräten der Großteil gut war. „Kam es zu Fehlalarm, lag dies zumeist an der falschen Montage“, sagt Peter Hinzpeter, journalistischer Leiter bei der Verbraucherschutzorganisation. In Küche und Bad gehörten sie beispielsweise nicht hin, da die Geräte auf Wasserdampf sensibel reagierten. Auch sollten sie mittig an der Zimmerdecke montiert werden, und nicht aus Bequemlichkei an die Wand. Ratsam sei zudem, sie einmal im Jahr abzusaugen, damit die sensiblen Geräte nicht verstauben.

Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni weist unterdessen auf ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts hin. Danach haben Gehörlose und hörgeschädigte Menschen jetzt Anspruch auf Kostenübernahme spezieller Rauchmelder (Urteil vom 18.06.2014, Aktenzeichen B 3 KR 8/13 R). Bei diesen wird über Lichtsignale und/oder Vibrationen vor Gefahren gewarnt. Samiah El Samadoni rät, dass auch Betroffene, die sich bereits früher erfolglos um eine Kostenübernahme bemüht haben, jetzt erneut einen Antrag stellen.