In unserer WEG verlassen regelmäßig Eigentümer die Versammlung vorzeitig und übertragen ihr Stimmrecht, manchmal sogar noch ein weiteres durch Vollmacht erhaltenes Stimmrecht, auf andere Eigentümer oder den Verwalter. Sofern die Vollmachten keine Untervollmachten zugunsten bestimmter Personen oder für nachfolgende Tagesordnungspunkte der Eigentümerversammlung vorsehen, ist davon eventuell die Beschlussfähigkeit betroffen? Kann ein Eigentümer ohne Vollmacht des abwesenden Miteigentümers einer Immobilie auch für diesen rechtswirksam sein Stimmrecht geltend machen oder an Dritte übertragen?

Die Übertragung des Stimmrechtes während der Versammlung ist zulässig, die Übertragung beinhaltet auch das Recht, Untervollmacht zu erteilen, sofern die Teilungserklärung dies zulässt. Die Beschlussfähigkeit ist hierdurch nicht gefährdet. Steht das Stimmrecht mehreren Miteigentümern zu, müssen diese ihr Stimmrecht gemeinsam ausüben. Ist in der Versammlung nur ein Miteigentümer anwesend, kann er das Stimmrecht ausüben und gegebenenfalls auch übertragen.

Unser Mieter hat einen Schlaganfall erlitten, liegt seit Monaten auf einer Pflegestation. Angehörige gibt es nicht. Was können wir tun? Die Miete wird zwar überwiesen, aber das Grundstück verwahrlost. Soweit erkennbar, wird die Betreuungsfrage bald geklärt.

In dieser Situation bleibt nichts anderes übrig als auf die Einsetzung eines Betreuers zu warten. Dieser wird in der Regel Kontakt mit Ihnen als Vermieter aufnehmen, wenn die Betreuung auch diesen Bereich umfasst.

Experte: Eric Seele, Mitglied der Geschäftsführung Gladigau Immobilien (www.gladigau-immobilien.de)

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