Ich wohne seit Juni 2013 zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Von Beginn an habe ich auf den Fensterbrettern Blumenkästen angebracht, an der Wand ein Thermometer und Vogelhäuser, nie hat es jemanden gestört. Als ich jetzt aber Widerspruch einlegte gegen die Betriebskostenabrechnung, schickte mein Vermieter mir eine Aufforderung, alles auf dem Balkon abzumontieren. Ich empfinde das als Racheakt. Außerdem möchte ich gern, dass der Vermieter mir gegen Rechnung Kopien zukommen lässt. Er ist der der Meinung, alles sei richtig. Was kann ich tun?

Gebrauchsrechte an der Wohnung beschränken sich weitgehend auf das Innere der Wohnung. Sie finden ihre Grenzen bei der Außengestaltung. Hier bedürfen Installationen jedweder Art regelmäßig der Zustimmung des Vermieters, zum Beispiel wenn das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich beeinträchtigt wird. Danach dürften das Anbringen von Blumenkästen und Vogelhäusern ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt sein. Sie haben also ihre Gebrauchsrechte überschritten. Lediglich die Befestigung eines Thermometers dürfte vom vertragsgemäßen Mietgebrauch umfasst sein. Der Aufforderung des Vermieters sollten Sie also Folge leisten. Schließlich können Sie auch nicht vom Vermieter verlangen, Rechnungskopien anzufertigen und Ihnen anschließend zu übersenden. Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, Ihnen als Mieterin Einsicht in die Originalunterlagen der Betriebskostenabrechnung zu ermöglichen, und zwar am Wohnsitz bzw. Verwaltungssitz des Vermieters, soweit dieser innerhalb der Stadt/Gemeinde angesiedelt ist. Sie sollten also einen entsprechenden Termin vereinbaren.

Experte: Rechtsanwalt Claus Runge ( www.rommel-runge.de )

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