Endet die fünfjährige Verjährungsfrist für Baumängel, und ein Schaden wird just zu diesem Zeitpunkt entdeckt, sollten Bauherren schnell handeln. Sie können die Verjährung von einem Gericht unterbrechen und einen Gutachter bestellen lassen. Das rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im dt. Anwaltverein.