Den Umbau und Kauf von altersgerechten Immobilien fördert die KfW. Ebenso den Sicherheitsschutz

Seit diesem Monat müssen Eigenheimbesitzer und Mieter nicht mehr zwangsläufig einen Kredit aufnehmen, wenn sie die Beseitigung von Barrieren in ihrer Wohnung nicht vom Ersparten bezahlen können. Stattdessen können sie über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ einen Zuschuss bei der KfW-Förderbank beantragen.

Er beträgt bei Einzelmaßnahmen acht Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4000 Euro pro Wohneinheit. Im Standard „Altersgerechtes Haus“, der eine Bündelung von Einzelmaßnahmen vorsieht, sind es bis zu zehn Prozent und maximal 5000 Euro pro Wohneinheit. Gegenüber dem früheren Zuschussmodell wurde damit die Fördersumme pro Vorhaben fast verdoppelt. Auch werden nun Maßnahmen zum Einbruchschutz (einbruchhemmende Türen und Fenster, Bewegungsmelder, Beleuchtung, Gegensprechanlagen, Videokameras oder Alarmanlagen) gefördert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) wertete die Einführung des Zuschusses „angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland als die einzig richtige Entscheidung“.

2012 war der Zuschuss nur ein Jahr nach seiner Einführung zum großen Unverständnis vieler aus dem Bundeshaushalt wieder gestrichen worden.

Der Zuschuss sieht nun auch vor, dass er flexibel mit anderen KfW-Förderprogrammen wie „Energieeffizient Sanieren“ ergänzt werden kann. Umbauwillige können so ihre Immobilie in einer Sanierungsmaßnahme energieeffizient, komfortabel und sicher gestalten. Neu ist auch, dass der Zuschuss zum Kauf einer barrierereduzierten Wohnung verwendet werden darf.

Außerdem kann er unabhängig von Alter und Vermögen des Antragstellers abgerufen werden, denn Ziel der Förderung ist die Vorsorge.