Die Jahresabrechnung ist fehlerhaft, das Hausgeld zu hoch, Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden nicht umgesetzt, eine Beschluss-Sammlung wird nicht geführt, und Fristen werden nicht eingehalten. Die Liste der Versäumnisse von Hausverwaltern ließe sich problemlos erweitern, glaubt man dem Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum. Er untermauert mit 28 Fallbeispielen aus der Beratungspraxis seine Forderung, Mindestanforderungen für diesen Berufsstand einzuführen. Auch sollten Pflichtversicherungen für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen (WEGs) gesetzlich verankert werden. Letztlich sehe dies auch der Koalitionsvertrag von 2013 vor, betont Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes.

Die Sammlung von Fallbeispielen solle nicht als Verunglimpfung von WEG-Verwaltern empfunden werden, „Es gibt sie natürlich, die qualifizierten, engagierten und verantwortungsvoll arbeitenden Verwalterinnen und Verwalter“, sagt die Juristin. Diese sollten sich von dieser Sammlung und den Fällen im Forum auch nicht angesprochen oder sogar diskreditiert sehen. „Uns geht es allein um Schadensprävention und wirtschaftliche Verbesserungen für WEGs und Wohnungseigentümer, deren Schwierigkeiten wir in der Beratung ständig erfahren.“

In einem Fall legte der Verwalter beispielsweise eine Jahresabrechnung vor, die lediglich drei Kostenpositionen auswies, die allesamt nicht auf die Mieter umlegbar waren. Die Überprüfung ergab zudem: Der Verwalter hatte kein Treuhandkonto angelegt, außerdem vermischte er Miet- und WEG-Gelder.

Die Fallsammlung kann unter www.wohnen-im-eigentum.de eingesehen werden. Eigentümer können auf www.verwaltungsbeiraete.de/forum/15 weitere Fälle einstellen.