In einer Fachstudie fordert die private Bauwirtschaft eine Strafgebühr bei Grundstückspekulation

Angesichts hoher Mietpreissteigerungen in Hamburg und in sechs weiteren deutschen sogenannten A-Städten hat die private Bauwirtschaft eine Fachstudie zusammen mit dem Analyseunternehmen bulwiengesa vorgelegt, die Lösungsansätze für Quartiere in dynamischen Wohnungsmärkten liefern soll. Ausgegangen wird von der These, dass selbst das Hamburger Bündnis für Wohnen „möglicherweise bald an seine Grenzen“ stoßen wird, um dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachzukommen. Statt regulierender Maßnahmen wie der angedachten Mietpreisbremse in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten seien fördernde und stimulierende Impulse für den Wohnungsmarkt wichtig, heißt es.

Dazu gehörten unter anderem die Bereitstellung von mehr Bauland und die Verhinderung von Grundstücksspekulation. Kommunen sollten deshalb eine Plattform einführen, auf der die wichtigsten Informationen zu Grundstücken hinterlegt seien. Um einen schnellen Baustart nach Erteilung der Baugenehmigung zu erzwingen, müsste vorgegeben werden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Bau zu beginnen. Wer sich nicht daran halte, solle eine Sonderabgabe im Sinne einer Strafgebühr zahlen oder müsse das Grundstück wieder zurückgeben. Dies alles führe dazu, dass nur Investoren eine Baugenehmigung beantragen, die auch wirklich bauen wollten.

Auf einer Arbeitstagung am kommenden Montag beschäftigt sich auch der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen mit dem Thema der zunehmenden Kluft zwischen prosperierenden Städten und ländlichen Räumen. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung, Jutta Blankau (SPD), wird sich an der Diskussionsrunde „Wohnungs- und Städtebaupolitik 2020 – wie geht es weiter?“ beteiligen.