Energieversorger wollen damit Eigenheimbesitzer erreichen, die bislang Investitionen in Sonnenenergie scheuten

Die Energiewende zwingt die Versorger zur Kreativität. Weil das traditionelle Geschäft mit der konventionellen Stromerzeugung immer weniger abwirft, müssen neue Geschäftsmodelle her. Umweltfreundliche Produktion, effizientere Nutzung und intelligente Systeme stehen im Vordergrund. Stadtwerke treten dabei zunehmend als Dienstleister auf. Sie bieten ihren Kunden zum Beispiel Solaranlagen zum Pachten an – auf deren eigenem Dach. Der Solarstrom soll so auch interessant für jene werden, die sich keine eigene Anlage leisten können oder wollen,.

Mit der Installation und dem Betrieb hat man so gut wie nichts zu tun

Vorausgesetzt wird, dass Eigenheimbesitzer zwar Sonnenstrom nutzen wollen, die Investition einer eigenen Anlage auf dem Dach aber scheuen. Daher pachten sie eine Anlage vom jeweiligen Stadtwerk. Gezahlt wird dabei ein bestimmter Grundpreis, mit der Investition, Installation und Betriebsführung haben Pächter aber so gut wie nichts zu tun. Den selbst erzeugten Strom können sie verbrauchen. Was nicht genutzt wird, wird ins Netz eingespeist. Seit dem 1. August müssen Solaranlagen-Betreiber zwar auf den Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage zahlen. Die typische Eigenheimanlage bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt fällt aber unter die Bagatellgrenze und ist von der Abgabe ausgenommen.

Die Zahl der bisher abgeschlossenen Verträge lässt sich nicht klar ermitteln. Energiedienstleister Greenergetic – Anbieter eines Online-Planungsportals für Pachtverträge – spricht von einer „dreistelligen Zahl“. Eigenheimbesitzer können über das Portal unter anderem eine Solaranlage planen und sich ein Angebot erstellen lassen. 25 Stadtwerke oder Lizenznehmer haben die Webseite laut Greenergetic bisher freigeschaltet, 15 weitere arbeiteten daran. Einer davon ist der Aachener Kommunalversorger Stawag, der seit dem vergangenen September Privatkunden Solaranlagen zur Pacht anbietet. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Zahl der abgeschlossenen Verträge noch überschaubar sei. Die Stadtwerke sehen aber den Vorteil der Kundenbindung, außerdem unterstreiche das Angebot die ökologische Ausrichtung des Versorgers. Auch Energieriese E.on hat seit Kurzem ein Pachtmodell im Repertoire – vorerst nur für Gewerbe- und Industriekunden. Das Paket sei „gut gestartet“, sagt ein Sprecher. Genaue Zahlen nennt er nicht.

Das SolarZentrum Hamburg teilt auf Nachfrage mit, dass an der Elbe dieses Angebot noch kein Thema sei. Projektleiterin Karin Maring verweist aber darauf, dass sich das Mieten einer Fünf-Kilowatt-Fotovoltaik-Anlage bereits ab einem Jahresstrombedarf von 4500 kWh wirtschaftlich lohnt, da dann immerhin circa 30 Prozent des auf dem Dach produzierten Solarstroms direkt im Gebäude benutzt werden können – „sofern im Haushalt gezielt mit der Sonne gespült, gewaschen und getrocknet wird. Dann sind die Stromkostenersparnisse größer als die Ausgaben für die Miete der Anlage“, sagt die Solarenergieexpertin. Geeignet seien möglichst unverschattete Süddächer. Auch Ost-West-Dächer seien verwendbar. „Sie produzieren zwar gut zehn Prozent weniger Strom, dafür passen sie aber besser zum morgendlichen und spätnachmittäglichen Stromverbrauchsverhalten von Haushalten.“ Verbraucherschützer raten indes, sich genau mit den Verträgen auseinanderzusetzen und sich im Vorfeld bewusst zu machen: Man wird Pächter und Vermieter des eigenen Daches zugleich. „Es muss also ein doppelter Vertrag ausgearbeitet werden“, sagt Rechtsanwalt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Er rät, noch vor Vertragsabschluss zu klären, was mit der Solaranlage nach Ablauf des Pachtvertrages passiert. Und die Frage: Wer zahlt, wenn Dachreparaturen nötig sind und die Anlage dafür abgebaut werden muss? Vor allem sollten Eigentümer kein Nutzungsrecht – die sogenannte Dienstbarkeit – ins Grundbuch eintragen lassen. „Die Vorteile des Modells für den Pächter stehen und fallen mit der Frage, ob er selbst produzierten Strom nur für seinen Eigenverbrauch nutzen kann oder ob ihm auch Erträge aus zusätzlich produziertem Strom zur Abgabe ins Netz zustehen. Wenn ich mein Dach weggebe, muss ich davon etwas haben“, meint Schneidewindt. „Nur den Strom für den Eigenverbrauch nutzen zu können erscheint mir zu wenig.“

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, speziell ihr Landesverband Franken, bietet Vertragsmuster an, die eine Solarstromvermarktung in räumlicher Nähe ermöglichen. Die aktuell unter www.dgs-franken.de bestellbaren Musterverträge berücksichtigen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und eignen sich sowohl für Fünf- als auch 500-kW-Anlagen.

Das SolarZentrum Hamburg informiert am 26. August um 18 Uhr kostenlos im Elbcampus, Zum Handwerkszentrum 1, zur Nutzung von Solarenergie mit den Schwerpunkten Solarwärme und -erzeugung. Anmeldung erwünscht unter Tel. 35905820.