Muss ich akzeptieren, dass Mitbewohner in unserem Waschkeller auch an Sonntagen ihre Wäsche waschen und dort zum Teil ihre Dreckwäsche lagern? Unsere Hausordnung verbietet das eigentlich, aber keiner hält sich daran.

Grundsätzlich ist eine bestehende Hausordnung zu beachten. Jeder Bewohner hat Anspruch darauf, dass die übrigen Bewohner die Hausordnung einhalten. Im Rahmen einer harmonischen Hausgemeinschaft sollte immer zuerst versucht werden, dies innerhalb der Bewohner zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Eigentümer beziehungsweise der Verwalter aufgefordert werden, die Hausordnung durchzusetzen. Wurden Verstöße gegen die Hausordnung über längere Zeit toleriert, kann es zu Problemen kommen, diese Verstöße zu unterbinden. Es kann auch Schwierigkeiten geben, wenn für unterschiedliche Bewohner unterschiedliche Hausordnungen gelten.

In unserem Mehrfamilienhaus ist das Fenster im Hausflur defekt. Es schließt nicht mehr richtig, was auch zu höheren Heizkosten im Winter führt. Trotzdem weigert sich unser Vermieter, es zu reparieren. Was können wir tun?

Den Mietern steht das Recht zur Mietminderung zu, wenn die Wohnqualität reduziert ist. Falls es sich um einen unerheblichen Mangel handelt, ist eine Minderung nicht möglich. Es kommt darauf an, ob die Wohnqualität beeinträchtigt ist. Aber Sie als Mieter haben auf jeden Fall das Recht, eine Reparatur zu verlangen. Dieses Recht kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Solche kleinen Reparaturen sollten aber keinen Anlass für einen Rechtsstreit sein. Fordern Sie Ihren Vermieter nochmals schriftlich auf, die Reparatur vorzunehmen.

Experte: Geschäftsführer Eric Seele www.gladigau-immobilien.de

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