Auch wer eine möblierte Wohnung nur für kurze Zeit vermietet, sollte dafür einen Vertrag aufsetzen. Das rät der IVD Immobilienverband Deutschland. Zu empfehlen sei ein Zeitmietvertrag oder ein unbefristeter Mietvertrag, der dann kürzere Kündigungsfristen für Mieter beinhalte. Portale im Internet, spezialisiert auf Wohnen auf Zeit, böten juristisch geprüfte Mietverträge an, die heruntergeladen werden können. In jedem Fall sollten Vermieter sich die Ausweise zukünftiger Mieter zeigen lassen, die Daten im Mietvertrag notieren und auf Hinterlegung einer Kaution bis zur Wohnungsübergabe achten.