Ein Gutachten zum Baugrund sollte Bauherren bereits vor den Vertragsverhandlungen mit der Baufirma vorliegen. Erst auf dieser Grundlage sollte das Angebot des Bauträgers besprochen sowie der Pauschalfestpreis und die Leistungsbeschreibung festlelegt werden, rät der Bauherren-Schutzbund (BSB). Auch sollte das Gutachten Bestandteil des Bauvertrags sein. BSB-Mitglied Klaus-Dieter Scholz rät sogar dazu, ein Baugrundgutachten vor Kauf des Grundstücks machen zu lassen, um das Risiko möglicher Zusatzkosten zu mindern. In dem Gutachten werden Informationen für die Planung und die statistische Berechnung des Hauses festgehalten. Dazu gehören die Eignung des Baugrundes, ob der Boden ausgetauscht werden muss oder wie stark sich die Erde durch das Gebäude setzen wird. Werden solche Informationen nicht beachtet, kann es beispielsweise zu Feuchteschäden im Keller kommen. „Gar nicht kaufen sollte man Grundstücke mit möglicher Vorbelastung“, warnt Ulrich Schiffler, Sachverständiger vom Verband Privater Bauherren.