Wir haben ein dreifach verglastes Sprossenfenster einsetzen lassen, um Außengeräusche zu reduzieren. Leider gelang dies nicht. Der Tischler kann es sich nicht erklären. Es wurde zwischenzeitlich mit zusätzlichen Rahmenleisten nachgebessert. Auch wurde der Rahmen angesägt, um das Fenster einzupassen. Wie kann man die Ursache für den Mangel finden?

Nach der DIN EN ISO 15186-2 gibt es ein Prüfverfahren, um die Schalldämmung von Bauteilen in Gebäuden zu bestimmen. Das gilt somit auch für Fenster. Wenn hier keine speziellen Schallschutzfenster mit unterschiedlich dicken Scheiben eingebaut wurden, sondern Fenster mit glasteilenden Sprossen, dürfte die Schalldämmung auch bei einer Dreifachverglasung kaum besser sein als bei einer Doppelverglasung. Allerdings können auch beim Einbau unterschiedliche Fehler entstanden sein. Hatte der Tischler die Aufgabe, den Schallschutz zu verbessern, kann man ihn in Anspruch nehmen. Dann muss dies aber konkret im Vertrag stehen.

Gehören Fenster im Spitzboden, die der Voreigentümer hat einbauen lassen, zum Sondereigentum? Sie sollen jetzt im Zuge von energiesparenden Maßnahmen ausgetauscht werden. Miteigentümer sind der Meinung, wir müssten die Kosten tragen. Es gibt leider keine schriftliche Vereinbarung.

Fenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, auch nachträglich eingebaute. Ist dies in der Gemeinschaftsordnung nicht anders geregelt, müssen alle Wohnungseigentümer nach dem jeweiligen Verteilungsmaßstab aus der Gemeinschaftsordnung oder nach 16 WEG die Sanierungskosten anteilig tragen.

Experte: Volkmar Meyhöfer, Fachanwaltfür Bau- und Architektenrecht (www..klemmpartner.de) Zusendungen von Fragen an: Wohnen.leben@abendblatt.de