Vermieter dürfen während des Mietverhältnisses auf die Kaution des Mieters nicht zugreifen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 234/13) verweist die Wüstenrot Bausparkasse. Der BGH hatte eine entsprechende Zusatzvereinbarung im Mietvertrag für unwirksam erklärt. Der Vermieter hatte sich auf diese Vereinbarung berufen und auf die Kaution zurückgegriffen, als die Mieterin eine Minderung geltend machte. Sie verlangte, dass der Vermieter den Betrag dem Kautionskonto wieder zuführt. Das Gericht gab ihr recht.