Das von der Bundesregierung geplante Bestellerprinzip, wonach derjenige den Makler zahlt, der ihn beauftragt, wird Mieter in Ballungszentren nicht entlasten. Diese Meinung vertreten Makler und Vermieter in einer aktuellen Branchenstudie von Immobilien Zeitung, ImmobilienScout24 und Immo Media Consult. Danach erwarten 90 Prozent eine Umgehung des Bestellerprinzips, indem sich Makler im Gegenzug für die Zusage zu einer Wohnung offiziell vom Mieter beauftragen lassen. Zudem geht man von verdeckten Provisionen (Makler: 64 Prozent, Vermieter: 72 Prozent) und überhöhten Abstandszahlungen (Makler: 57 Prozent, Vermieter: 54 Prozent) aus.

Die Umfrage bei mehr als 2300 Immobilienprofis, die Wohnraum vermieten, machte auch deutlich: Drei Viertel der Makler rechnen mit Umsatzeinbußen, jeder vierte sieht sogar seine wirtschaftliche Existenz gefährdet. Um dies abzuwenden, will sich jeder zweite Makler künftig stärker auf den Verkauf von Immobilien spezialisieren.

Auf Vermieterseite gehen die Meinungen etwas auseinander. Eine Mehrheit von 60 Prozent will trotz des geplanten Bestellerprinzips weiterhin mit Maklern zusammen arbeiten. Auch weil diese die besseren Kenntnisse vom Vermietungsmarkt (55 Prozent) hätten. Zudem mangele es an qualifizierten Mitarbeitern, die die Vermietung durchführen können (46 Prozent). Gegen eine weitere Zusammenarbeit mit Maklern sprechen sich dagegen 40 Prozent der Vermieter aus. Der Hauptgrund hierfür liegt vor allem in den zusätzlichen Kosten (58 Prozent).

Der Deutsche Mieterbund hat die Umfrage mit Verärgerung zur Kenntnis genommen. „Ich frage mich, welches Rechtsverständnis Makler und Vermieter haben, wenn jetzt von ihnen Gesetzesverstöße im großen Stil angekündigt werden“, sagte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Offensichtlich glaubt die große Mehrheit, sie müssten sich nicht an die geplante Neuregelung halten, sie könnten das geplante Bestellerprinzip einfach umgehen.“ Verdeckte Provisionen und überhöhte Abstandszahlungen seien illegal und könnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Wenn Makler und Vermieter davon ausgehen, dass sie zu derart gesetzeswidrigen Praktiken greifen werden, ist das beschämend und sollte den Gesetzgeber veranlassen, die geplanten Regelungen zu verschärfen.“