Rund 80 Prozent der Wohnimmobilien, die auf dem Portal ImmobilienScout24 vermarktet werden, haben noch keine Einbauküche. Für Hersteller von Kücheneinrichtungen birgt dies ein enormes Potenzial. Denn das bedeutet, dass ein Großteil der Umziehenden eine neue Küche benötigt. Spitzenreiter bei „Wohnungen ohne Einbauküche“ sind die Städte Gelsenkirchen (96 Prozent) und Duisburg (94). In Lübeck und Frankfurt am Main hingegen muss sich nur jeder zweite Umziehende eine Küche für die neue Wohnung kaufen. In Kiel oder Bayreuth sieht es mit 46 Prozent und 44 Prozent genauso komfortabel aus. Für Umziehende ist laut einer Studie des Marktforschungsinstituts TNS Infratest eine neue Küche die teuerste Anschaffung bei einem Umzug. Mieter geben im Schnitt über 2200 Euro für eine neue Kücheneinrichtung und Elektrogeräte aus. Bei Wohnungs- oder Hauskäufern ist die Angelegenheit noch kostspieliger. Sie investieren über 6700 Euro und geben damit dreimal so viel wie Mieter aus. Der Mieter darf die Wohnung grundsätzlich mit allen Einrichtungen ausstatten, die dem Wohnen dienen. Dazu gehört auch eine Einbauküche. Sofern jedoch ein Mauerdurchbruch für eine Dunstabzugshaube angedacht ist, muss die Zustimmung des Vermieters vorliegen, da dies als ein erheblicher Eingriff in die Gebäudesubstanz gewertet wird. Grundsätzlich darf der Mieter all seine Einrichtungsgegenstände ausbauen und mitnehmen (BGH WM 82, 50).