Bei einem Wasserschaden zahlt in der Regel die Hausratversicherung ein. Haben Mieter aber keine Hausratversicherung, müssen sie nicht verzweifeln, denn sie können den Schaden unter Umständen bei ihrem Vermieter geltend machen. „Grundsätzlich muss der Verantwortliche für alle entstandenen Schäden haften“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Ist der Vermieter oder Hausverwalter verantwortlich, springt dessen Versicherung ein.

Kommt es beispielsweise zu einer Rohrverstopfung im Keller, wodurch das Abwasser nach oben gedrückt wird und durch den Abfluss in eine Wohnung gelangt, dann haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters für die Schäden an Wänden und Boden. Mieter können die Kosten für ihre beschädigten Möbel dann an ihren Vermieter weiterreichen. Hat der Mieter indessen den Schaden selbst verursacht, besteht kein Anspruch auf Aufwendungsersatz, und die Gebäudeversicherung des Vermieters kann sich an die Haftpflichtversicherung des Mieters halten.