Eigentümer sollten die Teilungserklärung genau studieren und Kostenverteilung kritisch überprüfen

Eigentümer verschenken oft Geld, wenn sie die Jahresendabrechnung 2013 ungeprüft in der jährlichen Eigentümerversammlung durchgehen lassen. Diese Beobachtung macht Rechtsanwältin Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin für den Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum. Insbesondere bei unklaren Positionen und bei starken, nicht nachvollziehbaren Abweichungen von den Abrechnungen der Vorjahre, lohne eine Überprüfung. Insbesondere die Position „Verteilungsschlüssel“ verdiene besondere Aufmerksamkeit. „Hier geht es auch um teure Sanierungsmaßnahmen, und hier wird erfahrungsgemäß relativ häufig unsauber gearbeitet. Oft werden Kosten gleichmäßig auf die Wohneinheiten verteilt statt gestaffelt nach Miteigentumsanteilen“, warnt die Juristin. Wie richtig verteilt wird, gehe aus der Teilungserklärung hervor, die jeder Eigentümer bei seinen Unterlagen haben sollte. Bei der Kostenzuordnung sei es häufig so, dass der einzelne Eigentümer eine Reparatur allein trage, die eigentlich die Gemeinschaft finanzieren müsse. Oder er komme über die Gemeinschaftskosten für die Verpflichtungen anderer Eigentümer auf. Auch hier lautet der Rat: in die Teilungserklärung schauen. „Grundsätzlich gehören Fenster zwar zum Gemeinschaftseigentum, trotzdem müssen nach manchen Teilungserklärungen Kosten der Instandhaltung einzelne Eigentümer zahlen“, so die Juristin weiter. Eine Checkliste enthält der Ratgeber „Die Prüfung der Jahresabrechnung“ (14,90 Euro), der per Mail an kundencenter@wohnen-im-eigentum.de bestellbar ist.